Landratsamt Konstanz

Versorgungsamt Konstanz
Kontaktinformationen
Scheffelstraße 15

78315 Konstanz

Servicezeiten
Mo. 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Di. 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Versorgungsamt erfüllt als Sozialleistungsträger bundesgesetzliche Aufgaben. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst den Landkreis Konstanz, die Schweiz und Liechtenstein.

Ziel des Sozialen Entschädigungsrechts ist, die Unterstützung von Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.

Die Verfahren sind kostenfrei.

Aufgaben:

Das Soziale Entschädigungsrecht gewährt auf Antrag Versorgungsleistungen wie

  • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene
  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Badekuren
  • Sterbegeld beim Tod des Beschädigten
  • Bestattungsgelder beim Tod von Beschädigten und Hinterbliebenen zur Bestreitung der Bestattungskosten

Zum 1. Januar 2024 wird ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen.
Durch das SGB XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht in einem einzigen Gesetz gebündelt und somit auch transparenter für die Antragsteller*innen.

Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00